Lärmarmes Seeland

Gemeinsam für Nachhaltigkeit und eine bessere Umwelt

Lärmarmes Seeland
Lärmarmes Seeland

 

Mehr Rechte für Betroffene des Flugfeldes von Kappelen 

 

5. August 2024: Antwort der Stadt Biel zum Postulat Stefan Rüber „Lärmbelastung durch Flugzeuge über Biel und Umgebung reduzieren»“

 

Im August 2023 reichte Stefan Rüber Stadtratsmitglied in Biel, ein Postulat zur Reduzierung des Fluglärms über der Stadt Biel und dem Seeland ein. Am 21. März 2024 behandelte der Stadtrat dieses Postulat. Dabei wurde dargelegt, dass der Regierungsrat Kanton Bern mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und Betroffenen die Fluglärmsituation an einem runden Tisch besprechen wollte. Das mächtige BAZL stiess dann aber alle Parteien vor den Kopf und sagte den schon vereinbarten Termin einfach ab. Hier liess das BAZL wieder einmal seine grosse Macht spielen, agierte einem König gleich und foutierte sich um die Anliegen der Bevölkerung. Sobald es um unliebsame Themen wie Fluglärm geht, geht das BAZL diesem Thema regelmässig mit wechselnden Begründungen aus dem Weg und schützt die Interessen seiner Aviatikgilde.

 

DDie Stadt Biel klammerte sich dann an juristische Feinheiten, indem sie erklärte, Biel liege nicht im Lärmkataster der Flugplätze Grenchen und Kappelen und deshalb könne die Stadt hier gar nicht aktiv werden. Damit ist für Biel die Sache erledigt. Was Biel dabei vergass (oder nicht wollte) ist, dass die zweitgrösste Stadt im Kanton ein politisch grosses Gewicht hat und auf alle Fälle auf diesem Weg beim Kanton, beim Bundesamt für Umwelt oder auch beim BAZL ihre Position deponieren und an der Sache dran bleiben könnte. Dieser Schritt würde definitiv auch bereits Wirkung zeigen.

 

Wichtig ist die Erkenntnis, dass, sobald das Thema Fluglärm in den Medien erscheint oder in der Öffentlichkeit diskutiert wird, Politiker sich auch dafür einsetzen. So wie im vorliegenden Fall das Ehepaar Buholzer es mit wenig Mitteln geschafft hat, im Biel-Bienne einen Artikel über das Thema publizieren zu lassen und dies dann zu einem Vorstoss in der Stadt Biel geführt hat.

 

Stadt Biel Postulat Rüber Fluglärm.pdf

Anhang GV vom 21. März

 

7. September 2023: Jetzt kommt die Fluglärm-Thematik auf das politische Parkett - endlich!

Biel-Bienne, Ausgabe vom 5. September 2023

 

8. August 2023: Buholzers Petition fällt auf fruchtbaren Boden!

 

Die zahlreichen Leserbriefe auf den am 11.Juli erschienen Biel-Bienne-Artikel lassen darauf schliessen, dass Buholzers Petition zum Fluglärm im Seeland viele Leute beschäftigt.

 

Auch wenn wir der Ansicht sind, dass eine blosse Verlagerung des Fluglärms nicht die Lösung sein kann, zeigen die zahlreichen Leserbriefe, dass sich viele Personen in der Region sich durch den Fluglärm gestört fühlen!

 

Das Verständnis für den Fluglärm scheint allmählich zu schwinden - wäre es nicht höchste Zeit für eine neue Interessenabwägung? Wie viel Gewicht sollen in einer solchen Abwägung ein paar wenigen Zeitgenossen erhalten, welche über unseren Köpfen ihrem lärmigen und umweltschädlichen Hobby frönen, während auf der anderen Seite eine wachsende Anzahl von Bewohnern unserer Region sich zunehmend durch eben diesen Lärm gestört fühlt?

 

Biel-Bienne Artikel vom 11. Juli
Biel-Bienne Leserbriefe vom 25. Juli
Biel-Bienne Leserbriefe vom 8. August
Biel-Bienne Leserbrief vom 15. August

 

4. September 2022: Klimawandel gibts auf dem Flugplatz Kappelen nicht

 

Klimwandel und Energiesparen sind heute in aller Munde. Die ganze Welt merkt langsam, dass insbesondere der CO2 Ausstoss deutlich gesenkt werden muss. Zudem wird Energie, auch wegen dem Ukrainekrieg, langsam knapp. Die Politik macht sich Gedanken, wie und wo eingespart werden kann. Es gibt aber noch Orte, wo es diese Probleme nicht gibt. Wissen Sie, was alleine das Absetzflugzeug von Swissboogie zum CO2 Ausstoss beiträgt?

 

Das von Swissboogie verwendete Flugzeug PC-6 verbraucht rund 170L Treibstoff pro Betriebsstunde. Zum Vergleich: ein VW Multivan mit gleich viel Sitzplätzen verbraucht in einer Stunde auf der Autobahn, auf der rund 100 km zurückgelegt werden können, lediglich rund 8L. Also 21 Mal weniger!

 

An einem Sonn- oder Ruhetag dürfen 12 Rotationen à 20 Min geflogen werden, damit kommt man bei einer nicht vollen Auslastung auf 3.6 h Betriebszeit. Gemäss Angaben des Bundesamts für Zivilluftfahrt verursacht ein Liter Flugtreibstoff 2.52 kg CO2 Ausstoss. Damit werden an jedem Ruhetag 1,5 Tonnen CO2 nur für dieses exklusive Hobby verursacht.

 

Noch schlimmer ist es über den ganzen Monat betrachtet. An einem Wochentag inklusive Samstag dürfen 30 Rotationen geflogen werden. Dies ergibt bei mässiger Auslastung eine Betriebszeit von 7 h und einen CO2 Ausstoss von 3 Tonnen. Da im Juli jeden Tag, wo es das Wetter zulässt, geflogen wird, entsteht somit allein durch den Fallschirmbetrieb in Kappelen ein CO2 Ausstoss von gegen 80 Tonnen pro Monat! Dies ist zumindest den Piloten aber auch weiteren Kreisen bekannt. Aber offenbar ist der Klimawandel in Kappelen abgeschafft worden.

 

4. August 2022: Ruhe an Ruhetagen?

 

In ihrer Kommunikation an die Bevölkerung führen die Piloten aus Kappelen gerne aus, dass ein Fallschirmbetrieb „nur“ an 10 Sonntagen pro Jahr möglich sei. Mit diesem kommunikativen Trick wird etwas vorgegaukelt, was in Wirklichkeit ganz anders ist. Der Bevölkerung am Boden ist es egal, wie ein Ruhetag genannt wird. Also ob Sonntag oder Feiertag. Sie ist an solchen Tagen oft zuhause und will draussen entspannen und die Ruhe geniessen. Indem Swissboogie die Ruhetage aufsplittet und separat regeln lässt, erreicht sie damit, dass schlussendlich an 16 Ruhetagen (Sonn- und Feiertage) Fallschirmbetrieb durchgeführt werden kann.

 

Wie das? Zum einen werden Feiertage, welche nicht auf einen Sonntag fallen (z.B. Ostermontag, 1. August und so weiter) separat geregelt (also nicht als Sonntag). Selbstverständlich darf an solchen Tagen aber auch geflogen werden. Dies erhöht die Menge an Ruhetagen, an denen geflogen werden darf schon auf 14. Dann veranstalte man noch zwei Falschirmmeetings pro Jahr und nehme sich das Recht heraus, mit einer weiteren Sonderregelung auch an diesen Sonntagen zu fliegen. Das macht dann zusammen Fallschirmbetrieb an 16 Ruhetagen, also fast doppelt so viel wie in der offiziellen Kommunikation der Flieger immer betont wird. Zudem scheinen die Fallschirmkollegen aus Grenchen immer genau zu wissen, wann der Luftraum über Kappelen an einem Ruhetag frei ist und ziehen dann einfach ihre Kreise grosszügiger bis ins Seeland womit der Lärmpegel an von Kappelen ausgewiesenen Ruhetagen konstant hoch bleibt. Sonst würde sich die Bevölkerung ja noch an die Ruhe gewöhnen.

 

10. August 2020: Erste Saison neues Betriebsreglement – eine erste Bilanz

 

Letztes Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht sämtliche Einwände gegen das neue Betriebsreglement für den Flugplatz Kappelen abgelehnt und damit den Weg für die Inkraftsetzung geöffnet. In der Zwischenzeit konnte sich die Bevölkerung eine erste Meinung darüber bilden, ob die neuen, von den Fliegern als lärmmindernde Massnahmen taxierten, Eckwerte des Reglements wirklich eine Entlastung gebracht haben oder nicht. Um es gleich vorweg zu nehmen: Durch die verschiedenen Lockerungen an Sonn- und Feiertagen (also dann wenn die Bevölkerung Ruhe und Erholung sucht) hat wie befürchtet der störende Lärm insbesondere des Fallschirmsprungbetriebs zugenommen. Daneben scheint auch das Thema Klimawandel, welches mittlerweile in der ganzen Welt angekommen ist, den Weg nach Kappelen noch nicht geschafft zu haben.

 

Folgend ein paar Vergleiche zu Aenderungen im Reglement:

 

Was Alt Neues Reglement Bemerkung
Betriebszeit an Sonntagen (Sprungbetrieb) Ab 14:00 Uhr Ab 13:30 Uhr Mit einer halben Stunde mehr kann eine sonst nicht angefangene Rotation entweder fertig gemacht werden oder es hat Reserve um die max. 12 Rotationen fertig zu machen.
Anzahl Sonntage mit Sprungbetrieb 2 pro Monat 3 aufeinanderfolgende im gleichen Monat  
Anzahl Rotationen an Sonn- und Feiertagen (Sprungbetrieb) 15 12 Vorher stand im Reglement eine Anzahl Rotationen, welche in der Praxis nicht erreicht werden konnte. Nun wurde der Wert einfach auf das maximal erreichbare Volumen reduziert, den Gemeinden aber als Lärmreduktion verkauft.
Allgemeiner Flugbetrieb      
Max Anzahl Flugbewegungen / Jahr Keine Beschränkung;
IST gem BAFU rund 9’000
12’000 Die neue Maximalzahl entspricht einer Zunahme von 33 % !!

 

Ein Hohn gegenüber der Bevölkerung Die schlauen Füchse vom Flugplatz Kappelen haben den Gemeinden und der Bevölkerung Änderungen im Reglement als Lärmreduktion verkauft, dabei aber meist nicht mögliche Werte im alten Reglement auf die in der Realität höchstmögliche Anzahl reduziert (s. Beispiele oben). Diese Papiermanöver wurden von nicht mit der Materie vertrauten Kreisen nicht durchschaut.

 

Alle Gemeindepolizeireglemente schreiben vor, dass an Feiertagen und Sonntagen sowie abends weder in Haus noch im Garten Lärm gemacht werden darf. Hingegen dürfen zu diesen Ruhezeiten dann aber einige Auserwählte mit Segen der Gemeinden und des BAZL ihrem störenden, emissionsreichen, lärmenden und gefährlichen Hobby nachgehen. Kommt dazu, dass dieser Lärm gleich einer ganzen Region übergestülpt wird. Fluglärm ist über eine Fläche von mehreren hundert Quadratkilometern hörbar. Strassenlärm hingegen über wenige Quadratmeter, nautischer Lärm über wenige Quadratkilometer. Kommt dazu, dass insbesondere der Lärm des Fallschirmsprungbetriebs an allen Wochentagen über sehr lange Zeiträume hinweg erduldet werden muss, was diesen besonders störend macht.

 

In der Bundesverfassung in Art. 8 Abs. 1 wird stipuliert, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich seien. Die Bundesverfassung verpflichtet alle Behörden die Grundrechte und darin eingeschlossen das Diskriminierungsverbot zu beachten und zu deren Verwirklichung beizutragen (Art. 35 BV). Die Gemeinderäte der beteiligten Gemeinden haben damit gegen diesen Artikel der Bundesverfassung (Gleichbehandlungsartikel) verstossen. Entweder sie haben nichts davon gewusst oder sie haben die Flieger begünstigt. Beides ist für gewählte Politiker bedenklich.

 

Das Schweizer Mittelland ist derart dicht besiedelt wie kaum ein anderer Siedlungsraum in Europa. Daher ist ein Flug- und insbesondere Sprungbetrieb, wie er jetzt existiert, nicht tragbar. Wenn schon kann dieser nur über unbewohntem Gebiet stattfinden, sonst zumindest während Bürozeiten. Dies ist für die Handvoll Aviatiker mit den heute existierenden flexiblen Arbeitszeiten und Arbeitsorten möglich und absolut zumutbar. Die Ruhebedürfnisse einer ganzen Region sind zu respektieren und die Gleichbehandlung der Bevölkerung ist als verfassungsmässiges Recht den Partikularinteressen insbesondere der Fallschirmspringer voran zu stellen.

 

9. August 2020: Untersuchung gegen das BAZL eingeleitet

 

Gemäss dem Bieler Tagblatt hat der Bund das Luftfahrtinstitut der Niederlande damit beauftragt, die Tätigkeit des Bundesamt für Zivilluftfahrt zu überprüfen.

 

Zum Artikel (Bluewin)

 

24. November 2019: Urteil in der Einsprache gegen die Ausbaupläne des Flugplatzes Kappelen gefällt

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat sein Urteil gegen die Ausbaupläne des Flugplatzes Kappelen gefällt. Leider hat das Gericht sowohl die Ausbaupläne wie auch das neue Betriebsreglement genehmigt. Hingegen hat das Gericht das Bundesamt für Zivilluftfahrt wegen Verweigerung des rechtlichen Gehörs gerügt und gebüsst.

 

Die Genehmigung ist bedauerlich und ist nach unserer Einschätzung aus folgenden Gründen so erfolgt. Erstens: die Gemeinden Worben und Kappelen haben den Flugplatzbetreibern früh mit wenigen Einschränkungen grünes Licht für das Projekt gegeben. Dies ohne die Bevölkerung vorher zu informieren oder zu konsultieren. Zweitens: Das Bundesamt für Umwelt und das Amt für Raumentwicklung, beides Ämter des gleichen Departementes, haben in ihren Berichten zum Projekt quasi 1:1 die Argumentationen des BAZL übernommen und keinen eigenen Standpunkt vertreten. Drittens: Die aktuell geltenden Gesetze und Verfahren im Bereich Luftfahrt sind aus einer Zeit, als der Glaube an ein ungebremstes Wachstum der Branche gross und naiv war und deshalb so gestaltet, dass die Luftfahrt ohne Mitwirkung der Bevölkerung fast sämtliche Vorhaben umsetzen kann.

 

Das aktuelle Umdenken und die zunehmende Sensibilisierung für das Thema Umwelt hat in der Politik erst begonnen und ist in den beteiligten Ämtern leider noch lange nicht angekommen.

 

Diese Erfahrung zeigt, dass auf juristischer Seite dem zunehmenden Verkehr über unserer Region nicht beizukommen ist. Viel mehr würden aber Anstrengungen auf politischem Gebiet bringen, indem zum Beispiel das dafür gesorgt wird, dass das Thema auf Gemeindeebene oder bei Verbänden Priorität erhält oder indem Aktionen durchgeführt werden, welche die Öffentlichkeit für dieses Thema sensibilisieren. Auch Mitgliedschaften und Unterstützungsbeiträge für Organisationen, welche ein grenzenloses Wachstum der Flugbranche nicht goutieren, werden mittelfristig eine Gegenkraft zur mächtigen Fluglobby bilden.

 

21. Juni 2019: Weniger Fluglärm dank technologischem Fortschritt

 

Wärend über unseren Köpfen noch laute Veteranenflugzeuge fliegen, welche auch im 21. Jahrhundert noch verbleiten(!) Treibstoff verbrennen, steht die Entwicklung auch in der Aviatik nicht still. Das Unternehmen H55 hat heute in Sitten ein neues Elektroflugzeug vorgestellt.

 

André Borschberg, Mitbegründer der Firma, unterstreicht im Interview einen möglichen Einsatz bei Flugschulen, um damit die durch die zahlreichen Start und Landungen verbundene Lärmbelastung zu reduzieren. Ein Hoffnungsschimmer am Horizont?

 

Zum Artikel

 

6. Mai 2019: Wirtschaftliche Effekte des Flugverkehrs

 

Immer wieder behaupten Politiker und Vertreter der Fluglobby gebetsmühlenartig, dass zunehmender Flugverkehr mehr Wohlstand bringe. Nun hat eine Studie einer deutschen Universität Licht ins Dunkel gebracht und diese Mär klar widerlegt. Es konnte aufgezeigt und wissenschaftlich fundiert belegt werden, dass es genau umgekehrt ist: zunehmender Wohlstand bringt durch die höheren verfügbaren Mittel mehr Luftverkehr mit sich! Es konnte auch gezeigt werden, dass der Lufverkehr weder einen positiven noch einen negativen Effekt auf den Wohlstand habe.

 

Zum Artikel

 

5. April 2019: Vollendete Tatsachen

 

In einem Artikel zum Ausbau des Flugbetriebes in Grenchen kommt in den Kommentaren deutlich zum Ausdruck, was die Bewohner von mehr Fluglärm halten und gleichzeitig auch, wie Ohnmächtig sich alle fühlen. Solche Vorhaben werden regelmässig hinter verschlossenen Türen an der Bevölkerung vorbei geschmuggelt und diese dann vor vollendete Tatsachen gestellt.

 

Hier geht's zum Artikel der Solothurner Zeitung (Kommentare am Ende des Artikels)

 

14. Juni 2018: Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht

 

Wir beteiligen uns finanziell an den Kosten für eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, BVGer. Diese Beschwerde wurde durch eine Gruppe von Personen aus dem Einsprecherkollektiv Flugfeld Kappelen initiiert und durch einen Fachanwalt beim BVGer eingereicht.

 

Dank diesem Zwischenerfolg werden sich nun die Richter des Bundesverwaltungsgericht St. Gallen dem Fall annehmen - und hoffentlich etwas weniger voreingenommen urteilen.

 

An dieser Stelle nochmals ein grosses Dankeschön an alle, die uns bei diesem Vorhaben moralisch und finanziell unterstützt haben!

 

28. April 2018: Das BAZL hat den Entscheid zum Gesuch des Flugplatzes Kappelen eröffnet

 

Wie zu erwarten wurden das Vorhaben mit nur kleinsten Einschränkungen bewilligt. Ab Abholdatum der Verfügung an die Einsprecher, haben diese nun 30 Tage Zeit zu entscheiden, ob sie die Einsprache an das Bundesverwaltungsgericht weiterziehen.

 

Wer das nicht selber machen will, sondern jemanden dabei unterstüzten will, soll sich sofort bei uns melden. Wir werden grösstwahrscheinlich eine oder mehrere Einsprachen weiterziehen und hier könnte man sich anschliessen.

 

Viele Grüsse
Verein für ein lebenswertes Seeland

 

11. Februar 2018: Kein Luftraum in Europa ist so dicht beflogen wie der über der Schweiz

 

Unser Seeland ist keine Insel, die Schweiz auch nicht: Neuer Tagesrekord von Flugzeugen am Himmel über der Schweiz.

 

Gefährlicher Dichtestress am Himmel - eine bedenkliche Entwicklung!

 

Hier können sie sich einen Eindruck vom aktuellen geschehen am Himmel machen. Wenn sie sich dabei nicht länger auf die Zuschauer-Rolle beschränken möchten, dann verschaffen sie sich eine Stimme: unterstützen sie uns, werden sie Mitglied!

 

20. August 2017: Erinnerung

 

Nicht vepassen: Die Einreichefrist für Schlussbemerkungen endet am 25. August 2017.

 

Einmal mehr hat es sich gezeigt: Die Gefahr, welche von überforderten Hobbypiloten und ihren Maschinen ausgeht, ist äusserst real!

 

What goes up must come down (Sir Isaac Newton)

 

19. Juli 2017: Die Einladung zu Schlussbemerkungen

 

Die Stellungnahmen der Fachstellen betreffend der Pistenverschiebung (bzw. deren Verlängerung und Befestigung) und dem geänderten Betriebsreglement liegen vor.

 

Diese können vom 20. Juli bis am 25. August zu Bürozeiten (Mo - Fr 09:00 - 12:00 Uhr, Di & Do 14:00 - 18:00 Uhr) in der Gemeindeverwaltung Kappelen eingesehen werden.

 

Wichtig: Die Einreichefrist für Schlussbemerkungen endet am 25. August 2017.

 

17. März 2017: Vereinsgründung

 

Die warme Jahreszeit beginnt und unvermittelt geht es mit Fluglärm weiter. Es gibt nach wie vor keine Informationen über den Stand der Dinge in Sachen Ausbau des Flugfeldes Kappelen.

 

Die Betreiber dieser Webseite haben neu einen Verein gegründet:

 

"Verein für ein lebenswertes Seeland"

 

Das Ziel des Vereines ist, sich mit möglichst vielen Betroffenen politisch aktiv gegen übermässige Flugemissionen im Seeland einzusetzen.

Sie können auch aktiv mitmachen, mit Ihrer elektronischen Unterschrift. Jede Unterschrift zählt. Damit das Projekt nachhaltig umgesetzt werden kann, sind wir auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Jede Spende zählt. Danke.

 

Raiffeisenbank Seeland

2557 Studen

 

CH69 8086 2000 0079 2222 6

 

Konto 25-914-7

 

"Verein für ein lebenswertes Seeland"

Worben

 

Zu den Statuten.

 

13. September 2016: Was kann ich selber gegen den Fluglärm tun? (Ergänzung)

 

Diese Seite ist eine Plattform für Bewohner des Seelands welche von den Auswirkungen des Flugbetriebs in Kappelen betroffen sind. Hier finden Interessierte Informationen zu dem laufenden Bewilligungsverfahren für den Ausbau des Flugplatzes, zum Flugbetrieb allgemein und zu den Forderungen, welche die Betroffenen an die Betreiber des Flugplatzes stellen.

 

Die Betreiber dieser Seite sind der Ansicht, dass die Betroffenen viel stärker in die Entscheidungsfindung bei Fragen welche die mit dem Flugbetrieb verbundenen Immissionen betreffen, eingebunden werden sollen.

Das bisherige Vorgehen der Flugfeldbetreiber schloss die Betroffenen faktisch von jeglicher Mitentscheidung und Mitsprache aus. Vorhaben wurden durch die Hintertür, unter Ausschluss der Öffentlichkeit und nach den Interessen der Fluglobby durchgezogen.

 

Dies wollen wir nicht mehr akzeptieren auch wenn es den aktuellen Gesetzen entsprechen würde. Dieses fast monarchische Vorgehen entspricht nicht den sonst in der Schweiz üblichen demokratischen Grundsätzen von zwischen den Parteien ausgehandelten Lösungen, welche dann auch tragbar sind. Dies ist umso bedenklicher, als es sich beim Flugbetrieb in Kappelen um ein Hobby von ganz wenigen handelt und absolut keine Notwendigkeit dazu besteht, dies staatlich zu schützen und zu fördern. In Studien wurde zudem nachgewiesen, dass der volkswirtschaftliche Nutzen von Hobbyflugplätzen verschwindend klein ist.

Was kann ich selber gegen den Fluglärm tun?

 

Sicher haben Sie sich auch schon gefragt, wie Sie am besten etwas gegen Fluglärm tun können. Dies ist nicht ganz klar, da Sie in diesem Fall ja nicht einfach zur Polizei gehen können und es nicht wie zum Beispiel bei einem Strassenausbau Info- oder Mitwirkungsveranstaltungen der Bauherrschaft geben wird.

 

Eine naheliegende Möglichkeit ist die, dass Sie sich an den Flugplatz Kappelen wenden und die Flugplatzbetreiber bitten, den Flugverkehr einzuschränken. Diese werden ihnen dann antworten, Sie seien die ersten und einzigen, welche sich bisher über den Lärm beschweren. Zudem gehe alles nach Gesetz und Reglement, deshalb könnten sie leider nichts ändern.

 

Eine weitere Möglichkeit ist eine Beschwerde beim Bundesamt für Zivilluftfahrt in Bern. Hier werden Sie eine höfliche Antwort auf ihr Anliegen erhalten und darin wird bekräftigt, dass alles nach Gesetz zugehe und das BAZL leider nichts unternehmen kann. Bei Ermessensentscheiden wird das BAZL in der Regel reflexartig zugunsten der Flieger entscheiden da im BAZL zum grössten Teil ausgebildete Piloten arbeiten.

Wollen Sie es trotzdem bei den beiden erwähnten Stellen versuchen, dann finden Sie unter "Informationen" die Kontaktdaten

 

Sie können sich auch an das Bundesamt für Umwelt, Sektion Lärmfragen, wenden. Hier wird man Verständnis für ihr Anliegen aufbringen und ihnen aber mitteilen, dass das BAFU in Sachen Fluglärm nur eine beratende Funktion hat.

 

Der beste Weg ist im Moment derjenige, dass Sie sich als Einwohner an ihre Gemeinde wenden. Diese hat es in der Hand mit ihrer politischen Macht etwas gegen den zunehmenden Fluglärm in Kappelen zu tun. Mit dieser Macht kann die Gemeinde auf die Flugplatzbetreiber zugehen und Konzessionen von ihnen verlangen. Will der Flugplatz Ausbauprojekte durchführen,  kann eine Gemeinde sich so einbringen, dass gewisse Punkte geändert werden. Mehrere Gemeinden zusammen haben sogar die Möglichkeit, bestehende Gesetze in Frage zu stellen und darauf hinzuarbeiten, diese zu ändern.

 

Aber: die Gemeinden haben auch andere Probleme zu lösen und diese heute; sie werden nicht freiwillig etwas anpacken, das die Zukunft betrifft.

 

Nach unserer Einschätzung sind sich die Gemeinden um den Flugplatz Kappelen herum zum grössten Teil nicht bewusst, welche Zeitbombe mit den gut verpackten und häppchenweise präsentierten Ausbauplänen des Flugplatzes da tickt.

 

Zum Teil wollen diese das nicht sehen, zum anderen Teil ist die Materie sehr anspruchsvoll, braucht ein fundiertes Wissen und verlangt, mit allen Hintergründen abzuschätzen, was da in Zukunft noch alles auf uns zukommt.

Deshalb können Sie hier etwas tun, indem Sie in ihren Wohngemeinden regelmässig zum Gemeindepräsidenten, zu den Gemeinderäten und zur Bauverwaltung gehen um mit viel Geduld die Sensibilisierung für diese Thematik zu erhöhen. Wenn die Politiker in den Gemeinden erkennen, dass dieses Thema die Bevölkerung beschäftigt, werden sie in dieser Sache aktiv werden, da sie wieder gewählt werden möchten.

 

Eine zusätzliche Möglichkeit ist es, beim Schweizerischen Schutzverband gegen Fluglärm   (www.flugemissionen.ch)   Mitglied zu werden. Dieser Verband ist auf nationaler Ebene gegen Fluglärm aktiv.

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